AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inselbuden-Norderney (Dennis Groß) für Beherbergungsverträge

Stand: 01.06.2023

 

1. Allgemeines
Der Vermietservice agiert als bevollmächtigter Vertreter des Eigentümers und schließt im Namen des Eigentümers die Mietverträge ab. Der Vermietservice handelt lediglich als Vermittler und ist dazu bevollmächtigt, im Namen des Eigentümers alle erforderlichen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis abzugeben und zu empfangen sowie Zahlungen entgegenzunehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermietservice nicht für die Erfüllung der Vermieterpflichten verantwortlich ist, sondern ausschließlich der Eigentümer. Der Vermietservice ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB

2. Reservierungen

Unverbindliche Reservierungen, die dem Gast das Recht zum kostenlosen Rücktritt einräumen, können nur mit ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermietservice als Vertreter des Vermieters vorgenommen werden.Falls eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde, ist der Gast verpflichtet, dem Vermietservice bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Unterbleibt diese Mitteilung, verfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht seitens des Vermietservice.

3.Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Durch die verbindliche Buchung einer Ferienwohnung über den Vermietservice, die sowohl per E-Mail, Internet als auch telefonisch erfolgen kann, wird ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen und eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermietservice erfolgt ist.

4. Preise/Leistungen

Die angegebenen Preise in unserem Angebot beinhalten die Nebenkosten wie Strom, Wasser usw. und gelten pro Wohneinheit und Nacht. Die genauen Leistungen sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt.Die Kosten für Wäsche und die Endreinigung sind nicht im Übernachtungspreis enthalten. Der Gast hat die Möglichkeit, die Endreinigung eigenständig und kostenfrei durchzuführen oder einen von ihm bestimmten Dritten damit zu beauftragen. Wenn der Vermietservice die Endreinigung durchführt, wird dem Gast eine separate Pauschale berechnet, die zusätzlich zum Übernachtungspreis für jedes Objekt angegeben wird. Sollte nach der Abreise des Gastes eine übermäßige Verschmutzung vorliegen, die über das normale Maß hinausgeht, werden dem Mieter die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

5. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Der Mietzeitraum für die Ferienwohnung beginnt am Anreisetag ab 17:00 Uhr, wenn die Wohnung übernommen wird, und endet am letzten Tag um 10:00 Uhr, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Schlüssel

Am Anreisetag werden dem Mieter bzw. den Mietern nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für die Ferienwohnung übergeben. Im Falle eines verlorenen Schlüssels ist dies unverzüglich zu melden. Die Kosten für den Austausch des Schließsystems gehen zu Lasten des Mieters.

7. Anreise/Abreise A

Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen spätestens ab 18:00 Uhr. Die Abreise und Rückgabe der Schlüssel müssen am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Bei einer verspäteten Abreise und/ oder Schlüsselrückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Kosten einer weiteren Übernachtung berechnet.Wenn die Endreinigung eigenständig durchgeführt wird, muss die Wohnung in einem Zustand hinterlassen werden, der keine weitere Reinigung vor dem nächsten Bezug erfordert. Bei einer Endreinigung durch den Vermietservice ist der Mieter verpflichtet, die Unterkunft in aufgeräumtem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Dies beinhaltet insbesondere:

•Kein Müll verbleibt in der Wohnung (Mülltrennung und Entsorgung in den entsprechenden Behältern des Hauses oder der nächstgelegenen Glascontainer).

•Benutztes Geschirr wurde gereinigt.
•Die Betten wurden abgezogen.
•Alle elektrischen Geräte sind ausgeschaltet (nicht nur im "Stand-by"-Modus), alle

Heizkörper sind abgestellt und die Fenster sind geschlossen. 8. Haustiere

Das Mitführen von Haustieren ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Wohnungen, nach vorheriger Absprache mit dem Vermietservice, gestattet. Dies gilt auch für Besucher der Mieter.

9. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Die Mieter sind verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten und das Inventar sorgfältig zu behandeln und vor jeglicher Beschädigung zu schützen. Etwaige Schäden an der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück, die während der Mietzeit entstehen, sind vom Mieter zu ersetzen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er oder die Personen, die ihn begleiten, für den Schaden nicht verantwortlich sind. Der Mieter ist dazu verpflichtet, eventuelle Mängel an der Mietunterkunft unverzüglich dem Vermietservice zu melden. Andernfalls behält sich der Vermietservice das Recht vor, entsprechende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

10. Bezahlung

  • Nach Abschluss der Buchung wird die Buchungsbestätigung mit dem entsprechenden Zahlungsziel versendet. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 70 Tage vor Anreise fällig. Sollte die Anreise bei Buchung innerhalb dieser 70 Tage liegen, so zahlen Sie innerhalb der nächsten fünf Werktage. Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise in den nächsten fünf Tagen, zahlen Sie bitte in bar oder mit EC-Karte vor Ort. Wir akzeptieren keine Kreditkarten!

11. Rücktritt/Kündigung:

Der Mietvertrag für eine bestimmte Wohnung/Haus in einem festgelegten Zeitraum zu einem vereinbarten Preis wird zwischen dem Gast und dem Eigentümer abgeschlossen. Die Informationen in der Bestätigung gelten. Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Vertragsabschluss ist schriftlich im beiderseitigen Interesse erforderlich. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung bleibt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Miete bestehen. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft (Wiedervermietung) sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als pauschale ersparte Aufwendungen werden 10% des Gesamtbetrags festgelegt. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro wird vom Vermietservice erhoben.

Umbuchung: Änderungen des Vertrags in Bezug auf Objekt, Zeitraum oder Mietbetrag sind nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Wenn eine Umbuchung akzeptiert wird, bestätigt der Vermietservice dies dem Gast. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro erhoben.

Es besteht die Möglichkeit für den Mieter, einen Ersatzmieter zu finden. Der Vermietservice behält sich jedoch das Recht vor, diesen abzulehnen, wenn besondere Gründe in Bezug auf die Person des Ersatzmieters vorliegen. Für Buchungen über Booking.com oder über andere Portale gelten die Stornierungsrichtlinien, die dort vereinbart wurden.

Falls der Mieter vorzeitig abreist, ist er verpflichtet, dies dem Vermietservice mitzuteilen. Eine vorzeitige Abreise berechtigt den Vermietservice nicht dazu, Rückzahlungen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Mieter ist in diesem Fall weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, um finanzielle Belastungen abzusichern, falls die Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen werden muss.

Für den Fall des Rücktritts hat der Mieter nach Maßgabe der folgenden Stornierungsbedingungen und -gebühren ggf. eine Zahlung gegenüber dem Vermietservice zu entrichten:

nach der Buchung direkt über den Vermietservice werden bei Stornierung 80 % des Gesamtmietpreises fällig. Am Anreisedatum werden 100 % Stornierungskosten fällig.

Bei Buchungen über Portale wie z.b Booking.com oder Fewo-Direkt gelten die dort abgeschlossenen Stornierungsbedingungen.

12. Haftung des Vermieters und des Vermietservice

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich Schäden aufgrund von Verletzungen vor, während oder nach Vertragserfüllung), ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt:

sofern der Vermieter den Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat, oder sofern der Vermieter allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen für einen Schaden verantwortlich ist, der dem Gast entsteht.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Fremdleistungen stehen, wie beispielsweise einem vom Vermietservice bereitgestellten Hotspot für den Internetzugang.

Der Vermietservice haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Die Haftung für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und mögliche Mängel bei der Leistungserbringung liegt ausschließlich beim Vermieter.

Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, wenn seine Leistung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird. Dies kann beispielsweise bei Wasserschäden oder Bränden der Fall sein. Sollte die Wohnung aus anderen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung anzubieten.

13. Pflichten des Mieters

Es ist dem Gast gestattet, das Apartment nur für Beherbergungszwecke und ausschließlich im im Beherbergungsvertrag festgelegten Zeitraum und mit der angegebenen Anzahl von Personen zu nutzen. Die Untervermietung oder Beherbergung anderer Personen ist ausdrücklich untersagt. Der Gast hat die Verpflichtung, das Apartment und die darin enthaltenen Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und für alle während des Mietzeitraums entstandenen Schäden an der Unterkunft und den dazugehörigen Einrichtungen aufzukommen. Eltern haften für ihre Kinder.

Für persönliche Gegenstände, die vom Mieter in die Wohnung gebracht werden, wird keine Haftung übernommen.

Das Rauchen ist in allen Ferienunterkünften strikt untersagt. Die Haltung von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich in der Beschreibung erlaubt ist.

Es ist wichtig, die Ruhezeiten gemäß der Hausordnung einzuhalten.

Beim Verlassen der Wohnung müssen alle Fenster, Außentüren und Wasserhähne geschlossen sein, und alle elektrischen Geräte und Anlagen, einschließlich der Beleuchtung, müssen ausgeschaltet werden.

Im Falle eines dringenden Anliegens ist es dem Vermietservice oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, das Apartment zu betreten.

Falls der Gast bei der Ankunft offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Inventarliste feststellt (sofern vorhanden), muss dies spätestens am nächsten Tag im Büro gemeldet werden. Bei der Abreise des Gastes muss das Apartment in einem aufgeräumten Zustand übergeben werden, mit dem vollständigen und schadensfreien Inventar, das bei der Übernahme vorhanden war, an den Vermieter oder seinen Bevollmächtigten.

14. Haftung des Gastes

Der Gast trägt die Verantwortung und haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung oder eine Nutzung, die über den vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, entstehen. Ebenso haftet der Gast für Beschädigungen, Verschlechterungen oder übermäßigen Verschleiß, die durch ihn selbst, Mitbewohner oder Besucher schuldhaft verursacht werden.

Sollte der Gast das bereitgestellte WLAN-Netz für rechtswidrige Zwecke nutzen, haftet er für etwaige Schäden, die daraus resultieren. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden,

die durch die erlaubte Nutzung des WLANs durch andere Personen, die mit dem Gast reisen oder ihn besuchen, entstehen.

Der Gast ist verpflichtet, jeden Schaden, der in der Wohnung, an den Einrichtungsgegenständen oder am Inventar auftritt oder festgestellt wird, unverzüglich dem Vermieter oder dem Vermietservice anzuzeigen. Unterlässt der Gast die Meldung, haftet er dem Vermieter für den Schaden, der dadurch entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen
werden konnte (gemäß § 536 c BGB).

Sofern der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die solche Schäden abdeckt, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer an den Vermieter ab. Gleichzeitig ermächtigt der Gast den Vermieter, diese Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter nach eigenem Ermessen geltend gemacht werden.

Im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen die Hausordnung, den Beherbergungsvertrag, einer unautorisierten Nutzung der Räumlichkeiten oder der Beherbergung von nicht vereinbarten Übernachtungsgästen, hat der Vermieter das Recht, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Mietzeitraum zu verlangen. Wenn der Vermieter feststellt, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt wurden als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, kann er zusätzlich einen entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

15. Reklamationen

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Reklamationen unverzüglich dem Vermietservice gegenüber anzumelden. Wenn die Reklamation ohne Verzögerung erfolgt, behält der Gast das Recht auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Es ist zu beachten, dass angemessene Reparaturzeiten akzeptiert werden müssen. Entschädigungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Schäden auf das Verschulden des Vermietservices oder des Eigentümers zurückzuführen sind und den Urlaub erheblich beeinträchtigen.

16. Schlussbestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Abweichungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine ungültige Regelung vorliegen, tritt an ihre Stelle eine gültige Bestimmung, die ihr inhaltlich möglichst nahekommt.

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand in Norden.